Vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 gilt in der Gastronomie ein ermäßigter Steuersatz von 7% auf Speisen.
Wir haben in MouseClick eine neue Funktion realisiert, mit der diese MwSt-Umstellung weitgehend automatisch
behandelt wird. Sie finden die Einstellung unter 'Einstellungen / Grundeinstellungen / Allgemeine Optionen' am Seitenende.
Hier kann eine Klassifizierung gewählt werden, mit der die Artikel automatisch mit 7% statt 19% in Aufträge
eingefügt werden. Wenn Sie hier Ihre Klassifizierung für Speisen auswählen, passiert alles von alleine.
Wenn Sie diese Automatik nicht wünschen, stellen Sie bitte als Klassifizierung 'MwSt. nicht automatisch auf
7% anpassen (= Automatik abschalten)' ein.
Wann ändert MouseClick die MwSt. automatisch auf 7%?
Wird ein Stammdatenobjekt in einen Auftrag eingefügt, so wird unter folgenden Voraussetzungen die
MwSt. automatisch von 19% auf 7% gesetzt:
- Mit der oben beschriebenen Einstellung wurde eine Klassifizierung (Speisen) ausgewählt.
- Die Klassifizierung des Stammdatenobjekts, das in den Auftrag eingefügt werden soll, entspricht der eingestellten Klassifizierung (also Speisen).
- Das Stammdatenobjekt hat in den Stammdaten eine MwSt. von 19%.
- Das Startdatum des Auftrags liegt zwischen dem 01.07.2020 und dem 30.06.2021.
Bitte beachten Sie, dass diese Sonderverarbeitung nur bei Einfügen eines Stammdatenobjekts in einen Auftrag passiert.
Wird im Nachhinein z.B. das Datum des Auftrags auf einen Zeitpunkt außerhalb oder innerhalb des Ermäßigungszeitraums
geändert, so hat dies keine Auswirkung auf die Automatik. Das gleiche gilt, wenn zwischen Brutto- und Nettorechnung
gewechselt wird. Auch dies hat keine Auswirkungen auf Speisen, die bereits in die Auftragspositionen eingefügt wurden,
sondern wirkt sich nur auf Speisen aus, die nach der entsprechenden Änderung eingefügt werden.
Wie wirkt sich die automatische MwSt.-Änderung in MouseClick genau aus?
Die Änderung des MwSt.Satzes von 19% auf 7% hat folgende Auswirkungen auf die Preise:
- Bei Nettorechnungen (= Rechnungen an Firmenkunden): Der Nettopreis bleibt gleich, der Bruttopreis wird gesenkt. In diesem Fall wirkt sich die MwSt.-Änderung im Endeffekt weder auf Sie noch auf Ihren Kunden aus.
- Bei Bruttorechnungen (= Rechnungen an Privatkunden): Der Nettopreis wird angehoben, der Bruttopreis bleibt gleich. Hierdurch ändert sich für Ihren Kunden nichts, Ihre Verdienstspanne steigt aber.